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| Wer renoviert, kann Steuern sparen |
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| Wer seine Wohnung oder sein Haus regelmäßig renoviert, erhält nicht nur deren Wert. Seit diesem Jahr lassen sich so obendrein Steuern sparen: Bis zu 600 Euro im Jahr gibt’s vom Finanzamt zurück für Handwerkerleistungen, die zum Erhalt oder zur Renovierung selbst genutzten Wohnraums dienen. |
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Das Limit für steuermindernde Handwerkerrechnungen liegt bei insgesamt 3.000 Euro pro Jahr. Davon zahlt das Finanzamt 20 Prozent zurück, bei Ausschöpfung des Höchstbetrags also 600 Euro. Zu beachten ist: Berücksichtigt werden nur die Arbeitskosten, nicht die Kosten für das verwendete Material. Überweisungsbeleg oder Kontoauszug gelten als Nachweis für die bezahlte Rechnung. Nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter können die Steuerminderung für sich in Anspruch nehmen.
Alle handwerklichen Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten am Haus, in der Wohnung und auf dem Grundstück werden gefördert. Dazu gehören beispielsweise Tapezier-, Maler-, Fliesenleger-, Sanitär-, Elektriker-, Maurer-, Trockenbau-, Garten- und Wegebauarbeiten. Bisher konnten lediglich Schönheitsreparaturen und kleine Ausbesserungsarbeiten als „haushaltnahe Dienstleistungen“ steuermindernd anerkannt werden.
Mit dieser neuen Änderung des Einkommensteuergesetzes will die Bundesregierung Investitionen anregen und gleichzeitig die Schwarzarbeit eindämmen.
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