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| Kostenfreie "Arbeitsrechtliche Beratung" für Innungsmitglieder |
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| Die für Innungsmitglieder im Hochtaunuskreis kostenfreie Beratung im Arbeits-und Sozialrecht zählt auch weiterhin zu den zentralen Serviceleistungen, welche die Kreishandwerkerschaft für den Hochtaunuskreis für seine Mitgliedsbetriebe sicherstellt. |
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Ein seit nunmehr 20 Jahren bestehender Rahmenvertrag zwischen der Kreishandwerkerschaft für den Hochtaunuskreis und dem Bad Homburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Backmeister sieht für die Betriebe der Hochtaunus-Innungen eine umfassende und kostenfreie Beratung im Arbeits-und Sozialversicherungsrecht vor.
Die Leistungen durch das Anwaltsbüro Backmeister schließen neben der kostenlosen Beratung bei arbeits-und sozialversicherungsrechtlichen Streitigkeiten auch die Vertretung vor dem Arbeitsgericht mit ein, die bis einschließlich der Güteverhandlung für Inungsmitglieder ebenfalls kostenlos übernommen wird.
Innungsmitglieder sollten sich bei arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen zunächst mit der Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft in Bad Homburg in Verbindung setzen. Nach einer entsprechenden Vorberatung wird dann ein Kontakt mit dem Anwaltsbüro Backmeister in die Wege geleitet.
Kontakt über:
Geschäftsführer Eberhard Haag
c/o Kreishandwerkerschaft für den Hochtaunuskreis
Obergasse 15, 61348 Bad Homburg
Tel: 06172-6734-0, FAX: 06173-29863
e-mail: handwerk@kh-htk.de
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