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| eMAIL: gesetzliche Pflichtangaben für E-Mails |
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| + elektronische Post richtig versenden + Pflichtangaben + für Kleingewerbetreibende ab dem 22. Mai 2007 + |
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| Kreishandwerkerschaft für den Hochtaunuskreis |
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Die Geschäftsstelle der Innungen informiert aus aktuellem Anlass:
Thema: EHUG 2007 - gesetzliche Pflichtangaben für E-Mails
Seit dem 01.01.2007 müssen E-Mails, Faxe und Postkarten, die Geschäftsbriefe ersetzen, z.B. Auftragsbestätigungen, Angebote etc. ebenso wie alle übrigen Geschäftsbriefe die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten.
Durch das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wurden die Vorschriften der §§ 37a, 125a HGB, 80 AktG, 35a GmbHG und 25a GenG neu gefaßt.
Auch für Kleingewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, wird sich künftig etwas ändern. Ab dem 22. Mai 2007 ist auf allen Geschäftsbriefen zusätzlich zum ausgeschriebenen Vor- und Zunamen eine ladungsfähige Anschrift anzugeben.
Mehr unter: www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/handelsrecht/brief/index.html
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| 2007-02-02 le Medienkompetenz im Handwerk 2010-04-01 le |
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