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| Neue Ausbildereignungs-Verordnung ab 1. August 2009 |
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Eignungsnachweis in allen Wirtschaftsbereichen erforderlich.
Die neue Ausbildereignungs-verordnung wird zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten. Mit dem In-Kraft-Treten der novellierten Ausbildereignungs-verordnung müssen die Ausbilderinnen und Ausbilder grundsätzlich wieder in allen Wirtschaftsbereichen den Nachweis ihrer berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch eine Prüfung erbringen. |
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Eine Ausnahme gilt für den Personenkreis, der vor dem Stichtag 01.08.2009 ohne Ausbildereignungsverordnungs-Prüfung beanstandungsfrei ausgebildet hat.
Eine allgemeine Befreiungsregelung (§6 Abs.4) ist ebenfalls enthalten.
„Die Prüfungsanforderungen und -inhalte der neuen AEVO sind zwar neu strukturiert, spiegeln jedoch im Wesentlichen die bisherigen Anforderungen wider.
Der ZDH hat sich maßgeblich dafür eingesetzt, dass das Anforderungsniveau nicht abgesenkt worden ist. Damit steht in Zukunft auch wieder ein verbindlicher Qualitätsanspruch für Ausbilderinnen und Ausbilder fest“, so Bernd Sieber, Geschäftsbereichsleiter Berufliche Bildung bei der Handwerkskammer Rhein-Main.
In den kommenden Wochen wird sich ein Expertengremium beim Bundesinstitut für Berufsbildung mit der Erarbeitung einer Lehrgangsempfehlung zu AEVO befassen. |
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